Lazarus von Schwendi
1522 wurde Lazarus von Schwendi als nichteheliches Kind Rutlands von Schwendi und der Magd Apollonia Wenken in Mittelbiberach geboren.
1524 wurde er von Kaiser Karl V legitimiert.
Zunächst studierte er in Basel, wechselte 1535 nach Straßburg.
1546 trat er in den Dienst Karl V.
Lazarus von Schwendi wohnte im Schloss in Burkheim
Er agierte im Auftrag Karl V. bei den oberdeutschen protestantischen Reichsstädten.
Auf dem Regensburger Reichstag von 1546fungierte er als Unterhändler Karls V.
Er nahm am Schmalkaldischen Krieg teil, wobei er die Zerstörung der Festen Gotha und Grimmenstein des gefangenen Kurfürsten Johann Friedrich von Sachsen beaufsichtigte.
1552 überwachte er im kaiserlichen Auftrag die von Moritz von Sachsen gegen die Stadt Magdeburg durchgeführte Exekution, ohne allerdings dessen Verrat zu ahnen, und nahm an den Kämpfen Karls V. gegen die Franzosen teil.
1552 wurde er im kaiserlichen Heerlager vor Metz zum Ritter geschlagen.
Nach dem Abgang Karls V. kämpfte Schwendi im niederländischen Heer gegen Frankreich (Schlachten von St. Quentin 1557 und Gravelingen 1558).
In dieser Zeit freundete er sich mit Wilhelm von Oranien, Egmont und Horn an und machte auch die Bekanntschaft Granvellas und Albas.
1562 nahm Schwendi vermutlich aus Opposition gegen die spanische Politik in den NiederlandenUrlaub von den Diensten Philipps II.
1564 wechselte er endgültig in den Dienst der deutschen Habsburger über.
1562/63 inspizierte er im Auftrag Kaiser Ferdinands I. die ungarische Grenze.
Am 18.12. 1564 ernannte ihn Kaiser Maximilian II. zum Generalkapitän der deutschen Truppen in Ungarn und danach zum obersten kaiserlichen Feldhauptmann gegen die Türken. Seine militärischen Erfolge, die er in den Jahren 1565/66 gegen die Türken und Zapolya von Siebenbürgen erzielen konnte, und sein Organisationstalent, das er bei der Grenzsicherung an den Tag legte, erregten in Europa Aufsehen, verschafften ihm hohes Ansehen und begründeten seinen Ruf als Feldherr.
Während dieser Zeit ist Lazarus von Schwendi wohl auch auf die Ruländerrebe gestoßen. Da er vermutete, dass diese Rebe die Grundlage des Tokayers sei, brachte er diese Rebe in seine Heimat mit.
1567 bat er Kaiser Maximilian II. um seine Rückberufung aus Ungarn
1568 suchte er nach seiner Ernennung zum Reichsfreiherrn von Hohenlandsberg (29. Oktober) aus unbekannten Gründen um seine Demission nach.
Maximilian II. wollte jedoch nicht völlig auf seine Dienste verzichten, sondern sandte ihn um die Jahreswende 1568/69 als Generalkapitän zu einer neuerlichen Inspektionsreise an die ungarische Grenze.
Die Krönung seiner militärischen Laufbahn brachte die Ernennung zum Generalleutnant auf dem Frankfurter Deputationstag von 1569. Mit diesem Rang war die Funktion eines Stellvertreters des Kaisers in seiner Eigenschaft als Generaloberst des Reiches verbunden.
Neben seiner militärischen Tätigkeit wuchs Schwendi seit 1568 auch mehr und mehr in die Funktion eines der maßgeblichen Berater Kaiser Maximilians II. hinein. Dabei war es unverkennbar sein Anliegen, die wegen der konfessionellen Spannungen latent vorhandene Gefahr eines Bürgerkrieges in Deutschland zu bannen. Aus diesem Grunde warb er für die Idee der gegenseitigen Tolerierung der Konfessionsparteien, warnte vor der Gefahr eines Übergreifens der konfessionellen Kämpfe von den Niederlanden auf das Reich und sprach sich gegen die von Bayern betriebene Erweiterung des Landsberger Bundes unter Einbeziehung Herzog Albas aus. Als probates Mittel zur Sicherung des Friedens im Reich schien ihm eine auf den Reichskreisen basierende Wehrverfassung unter dem Oberbefehl des Kaisers zu sein. Schwendi gab sich damit als Verfechter des Gedankens der Reichseinheit zu erkennen, die es nach der Zeit der »Zertrennung« infolge der konfessionellen Spaltung durch einen Ausgleich zwischen den Konfessionen und eine Stärkung der kaiserlichen Gewalt zu erreichen galt. Im Ergebnis sollte die bestehende ständisch-libertäre Struktur des Reiches durch eine zentral gelenkte Monarchie ersetzt werden.
In diesem Sinne wirkte er auch auf den Reichstagen von 1566 und 1576. Die Vorstellungen standen jedoch in scharfem Kontrast zur Realität des Reiches und stießen deshalb sowohl beim Kaiser, der keine weitere Eskalierung der Spannungen wollte, als auch bei den Reichsständen, die von ihren erlangten Positionen nichts preisgeben wollten, auf Ablehnung.
Am 28. Mai 1584 ist Lazarus von Schwendi auf seinem Schloss in Kirchhofen gestorben.
Neueste Forschungen weisen ihn als Repräsentanten des deutschen Späthumanismus mit vielschichtigen und weitreichenden Kontakten sowie als Förderer von Kunst und Wissenschaft aus. Auch über 400 Jahre nach seinem Tod mobilisiert der Name Lazarus von Schwendi noch viele Menschen. Seine damals wie heute nicht selbstverständliche, politische, soziale und wirtschaftliche Handlungsweise hinterließ segensreiche Spuren bis in die jüngste Vergangenheit. Vor allem verschiedene Kontakte zwischen verschiedenen Gemeinden, die einstmals Lazarus von Schwendi zum Herrn hatten, führten am 10. Mai 1986 in Kientzheim im Elsaß zur Gründung des Schwendi-Bundes zwischen sechzehn Gemeinden aus Belgien, Deutschland und Frankreich. Sinn dieses grenzübergreifenden Freundschaftspaktes ist es, das von Klarsicht und Toleranz geprägte geistige Vermächtnis Schwendis weiterzuvermitteln. Alljährlich treffen sich Vertreter der beteiligten Orte abwechselnd in einer der Partnergemeinden.
Inhalt einer durch Lazarus von Schwendi für seinen Herrschaftsbereich erlassenen Trinkordnung
- Es sind meist die Ärmsten, die in den Wirtshäusern sitzen, derweil Weib und Kinder zu Hause Hunger leiden. Dafür riskiert man eine Strafe des Turms oder der Verweisung aus der Herrschaft.
- Wirte und Stubenknechte haben um 9 Uhr ihre Lokale zu schließen. Bei Übertretungen zahlen Wirt und Gast, je ein Pfund Rappen
- Die gemeinen Stuben sollen gefeit sein. Wer frevelt mit Haar raufen oder Messerzucken und Schlagen, der zahlt doppelte Strafe oder wandert in den Turm.
- Zutrinken oder Nötigung zum Trinken ist verboten, bei drei Pfund Rappen.
- Wer sich voll trinkt, dass er auf der Straße liegen bleibt und Ärgernis gibt, zahlt zwei Pfund Rappen und wird zwei Tage bei Wasser und Brot in den Turm gelegt.
- Die Wirte dürfen keine leichtfertigen Leute und gemeine Metzen länger als eine Nacht beherbergen und müssen sie von den ehrlichen Leuten absondern, sonst gibt es zwei Pfund Rappen als Strafe.
Seine fürsorgliche Einstellung zu seinen Untertanen zeigt sich auch in einer Trinkordnung, die er für seinen Herrschaftsbereich erlassen hat: Trinkordnung des Lazarus von Schwendi (PDF)
Weitere Informationen über Vogtsburg-Burkheim: