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Weinlagen am Kaiserstuhl

Die Kaiserstühler Weinlagen

Prinzipiell muss man bei der Hierarchie der Bezeichnung folgende Begriffe unterscheiden:

Anbaugebiet „Baden“

Baden ist das südlichste der 13 deutschen Anbaugebiete, die im deutschen Weingesetz festgeschrieben sind. Es streckt sich über 400 Kilometer von der Schweizer Grenze bis an die Taubermündung bei Wertheim.

Die Anbaugebiete werden wiederum in Bereiche, Großlagen und Einzellagen unterteilt.

Das Weinland Baden besteht aus den acht Gebieten

  • Badische Bergstraße/Kraichgau
  • Tauberfranken
  • Ortenau
  • Breisgau
  • Kaiserstuhl
  • Tuniberg,
  • Markgräflerland
  • Bodensee.

Großlage „Vulkanfelsen“

Die Großlage ist die drittgrößte Einheit um die Herkunft eines Weines zu bestimmen. Die Großlage fasst in der Regel mehrere Einzellagen zusammen. Die Großlage Vulkanfelsen umfasst fast den gesamten Bereich Kaiserstuhl mit insgesamt über 4300 ha. Es sind 42 Einzellagen, die der Großlage Vulkanfelsen untergeordnet sind. Eine Auflistung der Einzllagen finden Sie unten.

Weine mit der Bezeichnung „Vulkanfelsen“ können also aus bis zu 42 Einzellagen verschnitten sein. Aus diesem Grund sagt die Bezeichnung der Großlage auch nur wenig über den Wein aus. Obwohl die Qualität der Großlagenweine nicht unbedingt schlechter sein muss, haben sie bei vielen Winzern und Verbrauchern einen schlechten Ruf. Die Zukunft der Großlagen-Bezeichnung wird daher immer wieder diskutiert. durch das neue Weingesetz (su.) soll der Herkunft der Weine eine größere Bedeutung zukommen.

  • Weingut St. Remigius

    Wir machen keine Weine, wir lassen Sie entstehen. Dabei bekommt jeder Wein die Zeit, die er braucht.

Hier sehen  Sie auf einen Blick in welchen Gemeinden die Einzellagen am Kaiserstuhl liegen:

Lage     Gemarkung
Augustinerberg     Breisach
Baßgeige     Oberbergen, Schelingen
Castellberg     Achkarren, Ihringen
Doktorgarten     Ihringen (Blankenhornsberg)
Eckartsberg     Breisach
Eckberg     Bötzingen
Eichberg     Oberrotweil
Eichert     Jechtingen
Engelsberg     Endingen
Enselberg     Bischoffingen, Oberrotweil, Jechtingen, Burkheim
Feuerberg     Burkheim
Fohrenberg     Ihringen
Gestühl     Jechtingen, Leiselheim
Hasenberg     Königschaffhausen
Henkenberg     Oberrotweil
Herrenbuck     Eichstetten
Herrenstück     Bickensohl, Oberrotweil
Hochberg     Jechtingen
Kirchberg     Schelingen, Oberrotweil
Kreuzhalde     Wasenweiler, Ihringen
Käsleberg     Oberrotweil, Bickensohl
Lasenberg     Bötzingen, Wasenweiler

Limburg     Sasbach
Lotberg     Wasenweiler
Ölberg     Kiechlinsbergen
Pulverbuck     Oberbergen
Rebstuhl     Buchheim
Rosenkranz     Bischoffingen
Rote Halde     Sasbach
Scheibenbuck     Sasbach
Schlossberg     Achkarren, Oberrotweil, Ihringen, Burkheim
Schlossgarten    Burkheim
Silberberg     Bahlingen
St. Michaelsberg     Riegel
Steinbuck     Bischoffingen, Oberrotweil, Burkheim
Steinfelsen     Ihringen, Bickensohl
Steingrube     Jechtingen, Nimburg, Neuershausen, Edingen
Steingrüble     Königschaffhausen
Steinhalde     Amoltern
Tanacker     Edningen
Teufelsburg     Kiechlingsbergen
Winklerberg     Ihringen

Neue Weingesetze

Ab dem Jahrgang 2026 treten neue Reglungen für für die Herkunftsbezeichnungen der deutschen Weine in Kraft.

In Zukunft soll für die Qualität deutscher Weine entscheidend sein, wo die Trauben wachsen.  Damit folgt das deutsche Qualitätssystem dem Grundsatz

„je enger die Herkunft, desto höher die Qualität“.

Denn Wein wird als  geschmackliches Spiegelbild seiner Herkunft angesehen. Die Charakteristik eines Weines wird in besonderer Weise von seiner Herkunft bestimmt.  Diesem Terroir auf dem die Reben wachsen wird somit eine bedeutende Rolle für die Einstufung der Qualität zugesprochen.

Mit dem Begriff Terroir soll das Zusammenspiel der Faktoren Klima, Boden und Lage beschrieben werden. Dazu zählt auch der Erzeuger, der die Herkunft im Wein schmeckbar werden lässt. Der neue Herkunftsbegriff bezieht sich sowohl auf ganze Landwein- und Qualitätsweingebiete wie auch enger gefasste Regionen, Ortschaften oder Einzellagen.

Die bestehenden Prädikatsstufen von Kabinett bis Trockenbeerenauslese bleiben von der weingesetzlichen Neuregelung unberührt.

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